AUFGABEN
Die Dekanatsjugendkammer (DJKa) ist das Beratungs- und Entscheidungsgremium betreffend der Belange der Jugendarbeit im Dekanatsbezirk Freising.
- Mitwirkung bei der Anstellung der in der Jugendarbeit hauptberuflichen Jugendreferenten bzw. Jugendreferentinnen und bei der Berufung der Dekanatsjugendpfarrein bzw. des Dekanatsjugendpfarrers.
- Planung gemeinsamer Aktionen und Veranstaltungen, sowie Fortbildung der Mitarbeitenden im Dekanat
- Entscheidung über Konzeptions-, Planungs-, und Strukturfragen der Jugendarbeit im Dekanat. Die bei der Umsetzung betroffenen Gremien im Dekanatsbezirk werden berücksichtigt und sind einzubeziehen.
- hält Verbindung zu anderen Jugendorganisationen
- Verteilung der für die Jugendarbeit im Dekanatsbezirk zur Verfügung stehenden Gelder und anderer Mittel und die Erstellung von Rahmenrichtlinien für ihre entsprechende Verwendung.
- Benennung von VertreterInnen der Jugendarbeit für die Berufung in die Dekanatssynode
ZUSAMMENSETZUNG
Der DJKa gehören als Mitglieder an:
- fünf VertreterInnen des DJKo
- DekanatsjugendpfarrerIn
- geschäftsführende/r DekanatsjugendreferentIn
- bis zu zwei von der Dekanatsjugendkammer zu berufende VertreterInnen der Jugendarbeit im Dekanatsbezirk
- ein Vertreter / eine Vertreterin des Dekanatsausschusses
- zwei vom DJKo gewählte Beisitzer/ -innen ohne Stimmrecht
- die nicht geschäftsführenden Dekanatsjugendreferenten (Bereich Freising und Erding)
Hier kannst du die Ordnung der Evangelischen Jugend (OEJ) in Bayern herunterladen.