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Dekanatsjugendkammer

AUFGABEN

Die Dekanatsjugendkammer (DJKa) ist das Beratungs- und Entscheidungsgremium betreffend der Belange der Jugendarbeit im Dekanatsbezirk  Freising.

  • Mitwirkung bei der Anstellung der in der Jugendarbeit hauptberuflichen Jugendreferenten bzw. Jugendreferentinnen und bei der Berufung der Dekanatsjugendpfarrein bzw. des Dekanatsjugendpfarrers.
  • Planung gemeinsamer Aktionen und Veranstaltungen, sowie Fortbildung der Mitarbeitenden im Dekanat
  • Entscheidung über Konzeptions-, Planungs-, und Strukturfragen der Jugendarbeit im Dekanat. Die bei der Umsetzung betroffenen Gremien im Dekanatsbezirk werden berücksichtigt und sind einzubeziehen.
  • hält Verbindung zu anderen Jugendorganisationen
  • Verteilung der für die Jugendarbeit im Dekanatsbezirk zur Verfügung stehenden Gelder und anderer Mittel und die Erstellung von Rahmenrichtlinien für ihre entsprechende Verwendung.
  • Benennung von VertreterInnen der Jugendarbeit für die Berufung in die Dekanatssynode

ZUSAMMENSETZUNG

Der DJKa gehören als Mitglieder an:

  • fünf VertreterInnen des DJKo
  • DekanatsjugendpfarrerIn
  • geschäftsführende/r DekanatsjugendreferentIn
  • bis zu zwei von der Dekanatsjugendkammer zu berufende VertreterInnen der Jugendarbeit im Dekanatsbezirk
  • ein Vertreter / eine Vertreterin des Dekanatsausschusses
  • zwei vom DJKo gewählte Beisitzer/ -innen ohne Stimmrecht
  • die nicht geschäftsführenden Dekanatsjugendreferenten (Bereich Freising und Erding)

Hier kannst du die Ordnung der Evangelischen Jugend (OEJ) in Bayern herunterladen.

Infos und Kontakt: Angela Senft